Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Greenteam MG, Inhaber Abdullah Yavuz, Pastorsgasse 2, 41199 Mönchengladbach (nachfolgend „Auftragnehmer")

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Greenteam MG und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Objektservice-Betreuungsleistungen, Entrümpelungs- und Entsorgungsarbeiten, Pflasterarbeiten sowie sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Einzelaufträge – Garten, Pflaster, Entrümpelung

3.1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nur nach gesonderter schriftlicher Beauftragung erbracht und separat abgerechnet.

3.2 Ausführung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln des Fachs und mit geeigneten Arbeitsmitteln. Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen durch Witterung, höhere Gewalt oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

3.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsflächen zugänglich und frei von Hindernissen sind. Erforderliche Genehmigungen (z. B. für Entsorgung oder Baumaßnahmen) sind vom Auftraggeber einzuholen.

3.4 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 4 Objektservice-Betreuungsverträge

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verträge über die regelmäßige Objektbetreuung (Objektservice-Pauschale).

4.1 Leistungsumfang der Pauschale

Die monatliche Objektservice-Pauschale umfasst ausschließlich:

Handwerkliche Arbeiten, Gartenpflege, Reinigungsleistungen, Reparaturen und alle sonstigen über die Kontrolltätigkeit hinausgehenden Maßnahmen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Pauschale und werden als Zusatzleistungen separat beauftragt und abgerechnet.

4.2 Haftungsausschluss Objektservice

Greenteam MG dokumentiert und meldet festgestellte Mängel und Schäden im Rahmen der vereinbarten Begehungsintervalle. Eine Garantie für die vollständige Schadensvermeidung, für das Verhalten Dritter, für Vandalismus, höhere Gewalt oder bereits vor Vertragsbeginn vorhandene Mängel wird ausdrücklich nicht übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die zwischen zwei Begehungen entstehen und nicht erkennbar waren.

4.3 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Mindestlaufzeit des Objektservice-Betreuungsvertrags beträgt 3 Monate.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
  3. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail an info@greenteammg.de).
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.4 Zahlung Objektservice

  1. Die monatliche Pauschale ist jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig.
  2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto.
  3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu unterbrechen.

4.5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer der für die Begehungen erforderliche Zugang zum Objekt und den Gemeinschaftsflächen gewährt wird. Änderungen der Objektstruktur oder besondere Vorkommnisse sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

4.6 Erstbegehung

Zu Beginn des Vertragsverhältnisses findet eine kostenlose Erstbegehung statt, bei der der Ausgangszustand des Objekts dokumentiert wird. Diese Dokumentation dient als Referenz für die weitere Betreuung.

§ 5 Allgemeine Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Personenschäden betroffen sind. Der Auftragnehmer ist betriebshaftpflichtversichert bei der Volkswohl Bund Sachversicherung AG.

§ 6 Gewährleistung

Bei Mängeln der erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung.

§ 7 Preise und Umsatzsteuer

Alle genannten Preise sind Nettopreise. Der Auftragnehmer unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Ein gesonderter Hinweis erfolgt auf der jeweiligen Rechnung.

§ 8 Datenschutz

Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mönchengladbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

← Zur Startseite